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Zwangsverwaltung

Neben der Insolvenzverwaltung werden des Weiteren Verfahren bearbeitet, in denen ein Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) Herrn Rechtsanwalt Dr. Volker Schlittgen zum Zwangsverwalter für einzelne Immobilien oder auch eine Vielzahl von Immobilien bestellt. Ferner wird er auch im Rahmen der sogenannten „kalten Zwangsverwaltung“ tätig, also bei der Bewirtschaftung von Immobilien ohne gerichtliche Bestellung eines Zwangsverwalters.

In der Zwangsverwaltung gilt es, die Immobilie mit wirtschaftlichem Erfolg zu verwalten, also insbesondere vorgefundene Mietverträge fortzuführen oder sich bei Leerständen um Neuvermietungen zu kümmern. Die der Zwangsverwaltung unterliegende Immobilie ist vollständig zu bewirtschaften. Dies geschieht regelmäßig in enger Abstimmung mit dem Vollstreckungsgericht und dem Gläubiger, der die Zwangsverwaltung betreibt. Dadurch wird die Zwangsverwaltung für alle Beteiligten nachvollziehbar.

So wurde bei den Hochwasserkatastrophen der vergangenen Jahre in enger Abstimmung mit den Gerichten und den Gläubigern dafür gesorgt, dass die schweren Schäden an Gebäuden möglichst rasch fachgerecht behoben werden konnten. Außerdem wurden Fördermittel rechtzeitig beantragt und transparent verwendet.

Um die der Zwangsverwaltung unterliegenden Immobilien fachgerecht zu bewirtschaften, wird im Büro geschultes Personal eingesetzt; im Bedarfsfall werden in Abstimmung mit den Verfahrensbeteiligten externe hinzugezogen, z. Bsp. um Schäden möglichst kurzfristig zu beheben.